Homberger-Hingucker – gelöscht

Der Betreiber des Homberger-Hingucker muss eine abstruse Vorstellung von Satire, Journalismus, Pressefreiheit und politischer Meinungsbildung haben. Hier geht es um die „Verteidigung der Meinungsfreiheit.“

Tatsächlich hat doch der Blogbetreiber und fraktionslose Stadtverordnete bei dem Gütetermin angeboten, die strittigen Passagen in den Kommentaren zu löschen, die im engeren Sinne als Beleidigung ausgelegt werden könnten. Die Gegenseite ging darauf nicht ein und will einen Gerichtsentscheid.

Dem Blogbetreiber muss die Muffe schon gehörig auf Grundeis gehen, denn nun hat er die strittigen Passagen aus den Kommentaren vorsichthalber schon mal entfernt.

Man mag verschiedener Meinung sein, doch für mich grenzt es schon an Schizophrenie, wenn der Blogbetreiber des Homberg-Hingucker behauptet, in seinem Blog gehe es um Kritik und nicht um Beleidigung. Ferner ginge es in der gesamten Berichterstattung des Homberger Hinguckers um die politische Meinungsbildung zur Kommunalpolitik.

Ich stelle mir unter Satire, Kritik und politscher Meinungsbildung etwas anderes vor, als die geistigen Ergüsse diese Stadtverordneten, die vor Polemik und Vorverurteilungen nur so strotzen.

Wenn man sich eine klare Meinung über den Blogbetreiber des Homberger-Hingucker bilden möchte, dann sollte man sich die Kommentare auf lokalo24.de einmal durchlesen, dann weiß man, was man von diesem selbsternannten „Journalisten“ zu halten hat.

Zu Risiken und Nebenwirkungen

In seinem Kommentar im Homberger-Hingucker schrieb V_wie_Vendetta u. a.

….dass mir dieser Blog so ziemlich als einzige Quelle für wirklich stichhaltig ermittelte Informationen zur Lokalpolitik in Homberg dient.

Da fragt man sich wirklich, was dieser Kommentator geraucht haben muss, um einen derartigen Schwachsinn zu schreiben.

Wie an anderer Stelle schon erwähnt:

Das Lesen des Homberger-Hingucker ist so gefährlich wie Autofahren unter Alkoholeinfluss und kann zu Nebenwirkungen wie Verwirrtheitsgefühlen, Schwindel, Erbrechen und nicht kontrollierbaren Handlungen führen.

Von was träumt der Homberger-Hingucker nachts ?

In diesem Beitrag des Homberger-Hingucker meint der, sein Blog sei auch „eine Dokumentation“

Wörtlich:

Der Homberger Hingucker ist auch eine Dokumentation.
Einmal die Berichte über die Vorgänge in unserer Stadt, zum anderen spiegelt sich in den Kommentaren der Stand und das Niveau der politischen Diskussion in der Stadt. Dazu gehört auch möglichst alles zu veröffentlichen.

Alles zu veröffentlichen ja, aber nur, wenn es darum geht, die politischen Interessen des Blogbetreibers rücksichtslos durchzusetzen und Homberg in einem möglichst schlechtem Licht zu präsentieren. Positives und die schönen Seiten Hombergs blendet dieser Blogbetreiber und fraktionslose Stadtverordnete völlig aus. Kommentare in denen sich positiv über die Belange in Homberg geäußert wird, werden zensiert und nicht veröffentlicht.

Qualitätsmerkmale einer Dokumentation sind: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, Strukturiertheit, Korrektheit, Editierbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Objektivität.

Das Lesen des Homberger-Hingucker ist so gefährlich wie Autofahren unter Alkoholeinfluss und kann zu Nebenwirkungen wie Verwirrtheitsgefühlen, Schwindel, Erbrechen und nicht kontrollierbaren Handlungen führen.

Homberger-Hingucker zieht Fazit zum Jahresende

In dieser Epistel zieht der Homberger Stadtverordnete und Nestbeschmutzer Jahresbilanz über gegen ihn anhängige Prozesse und deren Ausgang.

Sogar einen anonymen Drohbrief und Drohanrufe will der Blogbtreiber des Homberger-Hingucker bekommen haben – negative Fanpost sozusagen. So kann man auch berühmt werden. Ich denke mal, die DNA unter der Briefmarke ist bereits analysiert und mit der der ärgsten Feinde des Blogbetreibers abgeglichen. Die Drohanrufe sind hoffentlich exakt aufgezeichnet und auf dem Weg zum NSA.

Weit ausschweifend schwadroniert der politisch heimatlose, von der Fraktion der Grünen in Homberg geschasste Homberger Stadtverordnete darüber, wer gegen ihn juristisch vorgegangen ist und freut sich in kindlicher Einfalt, dass man es nicht geschafft hat ihn juristisch zu belangen. Auch „regio“ wird hier genannt:

Der Kommentarverfasser „regio“, ein ehrenamtlicher Mitarbeiter aus dem Tourismusbüro und ein Homberger Unternehmer haben mit verschiedenen Schreiben den Hostbetreiber des Homberger Hinguckers aufgefordert, gegen Veröffentlichungen in diesem Blog einzuschreiten.

Hat der es doch gewagt, den Homberger-Hinspucker wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)anzuzeigen. Die Klage wurde von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen. Dann hätte auch noch eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann stattfinden müssen. Da hat „regio“ dann an die Empfehlung „der Klügere gibt nach“ gedacht und die Sache nicht weiter verfolgt. Das liegt auch daran, dass er nicht gewillt ist, soweit in die Knie zu gehen um auf das Niveau des Homberger- Hingucker zu kommen.